Damit Sie sich sicher sein können, dass ihre Pumpe die garantierten Kennwerte erfüllt, sollten diese im Rahmen einer Pumpenabnahme nachgewiesen. Die Angabe der Pumpenkennlinien erfolgt vielfach nach DIN EN ISO 9906. Diese erlaubt je nach Klasse bezüglich der Fördermenge Abweichungen bis zu 9%, selbst beim Wirkungsgrad sind Unterschreitungen von bis zu - 7% zulässig.
Beim Vergleich von Angeboten ist deshalb zwingend zu beachten, nach welcher Klasse die Pumpe angeboten wurde. Bei Bestellung kann auch eine höhere Klasse vereinbart werden.
Wir empfehlen deshalb bei allen Pumpen, die als Dauerläufer arbeiten, größere Leistungen haben oder die Einhaltung der Leistungsdaten essentiell sind, die Werksabnahme der Pumpe auf einem zertifizierten Prüfstand. Nur so kann überprüft werden, ob die Pumpe die Werte laut Kennlinie/Kaufvertrag bringt. Messungen in der Anlage unterliegen immer Messtoleranzen und sind deshalb rechtlich nicht bindend. Trotzdem sollte immer eine messtechnische Überprüfung der Pumpe bei Inbetriebnahme erfolgen. Dies ist eine wertvolle Basis, um Leistungsverluste im Betrieb zu erkennen.
Folgende Unterstützung können wir Ihnen anbieten:
Gerne beraten wir Sie dazu.